Niedersächsisches Krankenhausgesetz verbessert Qualität der stationären medizinischen Versorgung

Norbert Böhlke: Niedersächsisches Krankenhausgesetz verbessert Qualität der stationären medizinischen Versorgung – mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Krankenhäuser

 

Niedersachsens Krankenhäuser erhalten künftig mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Davon ist der sozialpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke aus Meckelfeld, mit Blick auf das heute verabschiedete Niedersächsische Krankenhausgesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, überzeugt. Böhlke dazu: „Das Niedersächsische Krankenhausgesetz schafft die Voraussetzungen, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige

Das bedeutet für den Landkreis Harburg, dass die Standorte in Winsen, Buchholz und Salzhausen erhalten bleiben. Ebenso können auch weiterhin die Förderungen für die Reha-Waldklinik in Jesteburg sowie den Ginsterhof erwartet werden.

 Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Umstellung der Fördermittelvergabe. „Zusätzlich zu der bisherigen rein bettenorientierten Pauschalförderung erhalten die Krankenhäuser künftig eine leistungsbezogene Förderung“, so Böhlke. Berücksichtigt würden dabei unter anderem die Entwicklung der Fallzahlen und der Behandlungsschweregrade oder die Vorhaltung be-sonders kostenintensiver Leistungsbereiche. „Damit kommen wir einer wesentlichen Forderung der niedersächsischen Krankenhäuser nach“, erklärte der CDU-Politiker.

Ferner sieht das Gesetz vor, dass die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen an den Sitzungen des Planungsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen können. „Niedersachsen reagiert somit auch auf die veränderten Ver-sorgungsstrukturen im medizinischen Sektor, insbesondere auf die zunehmende Ver-lagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich“, erklärte Böhlke, „zudem wird auch eine Regelung zur Versorgung von Notfallpatienten getroffen werden“.

 

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Norbert Böhlke