Böhlke: „Die Bedürfnisse der Freiwillige Feuerwehren werden stärker berücksichtigt"
Niedersachsen erhält künftig ein modernes Brandschutzgesetz, das die Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehren noch stärker berücksichtigt. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die
Fraktionen von CDU und FDP in ihren Sitzungen beschlossen haben.
Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Norbert Böhlke aus Meckelfeld: „Grundsätzlich hat sich das bisherige Brandschutzgesetz von 1978 bewährt. Mit Blick auf die Veränderung der Ge-sellschaft, nicht
zuletzt durch den demografischen Wandel, musste es aber angepasst werden.“
Als wichtigste Neuerung sieht Böhlke die Möglichkeit, künftig an zwei Freiwilligen Feuer-wehren Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort. „Gerade Berufspendlern kommt diese
Gesetzesänderung entgegen“, so der CDU-Politiker. „Durch die zum Teil längeren Wege zwischen Arbeit und Wohnung ist es sinnvoll, die ehrenamtlichen Feuerwehrleute da einzusetzen, wo sie
regelmäßig zur Verfügung stehen.“
„Erstmalig werden die Kinderfeuerwehren im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Die Kommunen sollen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung und Unterstützung der jungen Brand-bekämpfer legen“,
erläutert Böhlke den Gesetzentwurf. „Es ist ein zentrales Anliegen, die Nachwuchsarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen.“
Weiterhin sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Kostenerstattung besondere Aufwendungen geltend zu machen, zum Beispiel, wenn Löschwasser während des Einsatzes in einem
Industriebetrieb kontaminiert und besonders entsorgt werden muss.
„Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf noch im Februar-Plenum zu beraten“, so Böhlke ab-schließend.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Norbert Böhlke